1. Lieferung, Aufstellung
Bei den vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen handelt
es sich um voraussichtliche Liefertermine. Wird der angegebene
Liefertermin um mehr als 1 Monat überschritten, kann
der Käufer dem Verkäufer eine Nachlieferfrist von 2 Wochen
setzen. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der
Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Ein Anspruch auf Erstattung eines Verzugsschadens
besteht nicht, es sei denn der Verkäufer hat vorsätzlich gehandelt,
ebenso wenig besteht ein Anspruch auf Schadensersatz
wegen Nichterfüllung.
Aufstellen und Inbetriebnahme der gelieferten Gegenstände
anhand der Betriebsanleitung obliegt dem Käufer,
soweit nicht im Angebot eine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde.
2. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung
an die den Transport ausführende Person übergeben worden
ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers
verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Verzögert sich die Anlieferung aus Gründen, die der Käufer
zu vertreten hat, so tritt Gefahrübergang zum vereinbarten
Termin der Anlieferung ein. Vorstehende Regelung gilt auch
bei frachtfreier Lieferung oder Aufstellung von Anlagen
durch den Verkäufer.
Für die Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand ist
für beide Parteien, soweit gesetzlich zulässig, Traunstein
vereinbart.
3. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich des Eigentum an den verkauften
Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
für diese und alle sonstigen Forderungen vor.
Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren pfleglich zu behandeln. Es gilt der velängerte Eigentumsvorbehalt.
Bei Zahlungsverzug ist der Käufer zur Rückgabe
der gekauften Gegenstände und zum Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verpflichtet, sofern der Verkäufer
nicht vom Vertrag zurücktritt.
4. Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet Mängelfreiheit für 6 Monate ab
Übergabe. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher
Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen
2 Wochen nach Übergabe rügt.
Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte
nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer
nach seiner Wahl, dass
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender
Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird.
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und
ein Servicetechniker des Verkäufers zum Käufer geschickt
wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann der
Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Stellt sich
bei der Nachbesserung heraus, dass die Instandsetzungsarbeiten
aus anderen Ursachen als die normale Nutzung erforderlich wurden, so werden die Arbeiten zu den üblichen Stundensätzen berechnet.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
5. Pauschalierter Schadensersatz & Anspruch des Verkäufers
Verweigert der Käufer die Abnahme der gekauften Gegenstände,
ist der Verkäufer berechtigt, 20 % des Kaufpreises
als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Es sei
denn, der Käufer weist nach, ein Schaden in dieser Höhe
sei nicht entstanden.
6. Technische Unterlagen und Vervielfältigung von unseren Programmen
Alle Bedienungsanleitungen, die von uns zur Verfügung gestellt
werden, dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung
nicht vervielfältigt werden oder an Dritte weitergegeben
werden. Softwareprodukte, die Programme enthalten, dürfen
in keinem Fall ganz oder auch auszugsweise vervielfältigt
werden. Alle Rechte an den Programmen und Bedienungsanleitungen
im Original oder in Kopie liegen exclusiv
bei dem Hersteller des Produkts. Jede unberechtigte Vervielfältigung
oder jeglicher Vertrieb verletzt die Urheberrechte
der Hersteller.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.





