Allgemeine geschäftsbedingungen

1. Lieferung, Aufstellung

Bei den vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen handelt es sich um voraussichtliche Liefertermine. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 1 Monat überschritten, kann der Käufer dem Verkäufer eine Nachlieferfrist von 2 Wochen setzen. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Erstattung eines Verzugsschadens besteht nicht, es sei denn der Verkäufer hat vorsätzlich gehandelt, ebenso wenig besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Aufstellen und Inbetriebnahme der gelieferten Gegenstände anhand der Betriebsanleitung obliegt dem Käufer, soweit nicht im Angebot eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

2. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Verzögert sich die Anlieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so tritt Gefahrübergang zum vereinbarten Termin der Anlieferung ein. Vorstehende Regelung gilt auch bei frachtfreier Lieferung oder Aufstellung von Anlagen durch den Verkäufer. Für die Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand ist für beide Parteien, soweit gesetzlich zulässig, Traunstein vereinbart.

3. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich des Eigentum an den verkauften Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises für diese und alle sonstigen Forderungen vor. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Es gilt der velängerte Eigentumsvorbehalt. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer zur Rückgabe der gekauften Gegenstände und zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet, sofern der Verkäufer nicht vom Vertrag zurücktritt.

4. Gewährleistung

Der Verkäufer gewährleistet Mängelfreiheit für 6 Monate ab  Übergabe. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen 2 Wochen nach Übergabe rügt. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird. b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und ein Servicetechniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Stellt sich bei der Nachbesserung heraus, dass die Instandsetzungsarbeiten aus anderen Ursachen als die normale Nutzung erforderlich wurden, so werden die Arbeiten zu den üblichen Stundensätzen berechnet. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

5. Pauschalierter Schadensersatz & Anspruch des Verkäufers

Verweigert der Käufer die Abnahme der gekauften Gegenstände oder möchte der Käufer die gekaufte Ware zurück geben, ist der Verkäufer berechtigt, 20 % des Kaufpreises als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Es sei denn, der Käufer weist nach, ein Schaden in dieser Höhe sei nicht entstanden.

6. Technische Unterlagen und Vervielfältigung von unseren Programmen

Alle Bedienungsanleitungen, die von uns zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht vervielfältigt werden oder an Dritte weitergegeben werden. Softwareprodukte, die Programme enthalten, dürfen in keinem Fall ganz oder auch auszugsweise vervielfältigt werden. Alle Rechte an den Programmen und Bedienungsanleitungen im Original oder in Kopie liegen exclusiv bei dem Hersteller des Produkts. Jede unberechtigte Vervielfältigung oder jeglicher Vertrieb verletzt die Urheberrechte der Hersteller.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.