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Garderobenschränke in verschiedenen Ausführungen sind für viele Menschen ein täglicher Begleiter, nicht nur im Berufsleben, sondern auch privat.

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Die belüfteten Spinde sind aus robustem und hygienischem Stahl gefertigt und finden überall dort Verwendung, wo Beschäftigte oder auch Kunden sich umziehen und anschließend Kleider und Wertsachen sicher aufbewahren müssen. Garderobenschränke werden deshalb längst nicht nur in Fabriken, Werken oder Werkstätten genutzt, sondern unter anderem auch in Arzt- oder Physiotherapiepraxen, in Laboren, Krankenhäusern, Sportstudios, Vereinen, Schwimmbädern oder Day-Spas. Für zahlreiche Unternehmen lautet die Frage nicht ob, sondern wie sie einen Umkleideraum für ihre Mitarbeiter einrichten. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz legt in §34 bereits fest, dass Arbeitgeber Umkleideräume zur Verfügung stellen müssen, wenn die Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit spezielle Arbeitskleidung tragen müssen und ansonsten keine angemessene Möglichkeit für sie besteht, sich umzuziehen. Auch die Größe der Spinde sowie die Anzahl der Sitzgelegenheiten sind gesetzlich vorgegeben. Müssen Berufs- und Privatkleidung beispielsweise getrennt voneinander aufbewahrt werden, braucht der Garderobenschrank zwei separate Bereiche oder es ist ein geteilter Schrank in doppelter Breite notwendig. In anderen Bereichen gelten diese Vorgaben nicht, weshalb sich zum Beispiel in Sportstudios und -vereinen oft kleinere, dafür aber mehr Garderobenschränke befinden, um möglichst allen Mitgliedern zu jeder Zeit gerecht werden zu können. [/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=”1/2″][vc_column_text]

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